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Umgang mit getroffenen Entscheidungen
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Ist nach einer Verhandlung eine Entscheidung getroffen worden, so wirken sich die Konsequenzen auf alle Parteien (im Falle einer Geschäftsverhandlung) bzw. alle Teammitglieder (im Falle einer Projektarbeit) aus.
Werden Entscheidungen einstimmig gefällt, so sind in der Regel bei gleich bleibenden Rahmenbedingungen keine weiteren Probleme zu erwarten, da mögliche Konfliktpotentiale entweder nicht vorhanden waren oder bereits in den Verhandlungen beseitigt werden konnten.
Werden Entscheidungen nicht einstimmig gefällt, so geschieht dies meistens aus dem Grund, dass in der Gruppe beim Verhandlungs- und Entscheidungsprozess nicht alle Interessen in einer gemeinsam erarbeiteten Lösung vereinigt werden konnten, jedoch aus verschiedenen Gründen (hier seien als Beispiel der einzuhaltende Zeitrahmen für ein Projekt und die Kosten einer Verhandlung genannt) eine Lösung notwendig war.
Je nach Divergenz der Interessen können unter diesen Umständen auch nach einer getroffenen Entscheidung verschiedenartige Inhaltskonflikte (Link zu 124683.1) zwischen den Parteien bzw. im Team auftreten, die eine Nachbereitung der Verhandlung nötig machen.
Ist ein Vertrag fest abgeschlossen und rechtsgültig, so beschränken sich diese Nachverhandlungen in der Regel nur auf kleine unwesentliche Teile des Abkommens. Ziel ist es hierbei, durch kleinere Korrekturen und Ergänzungen den Spannungsbogen zwischen den Parteien abzubauen und eine größere Zufriedenheit aller Beteiligten zu erreichen. Oft werden solche Vereinbarungen nur mündlich festgehalten und nicht mehr schriftlich fixiert.
Bietet ein Vertrag durch festgeschriebene Laufzeiten oder entsprechende Klauseln eine Möglichkeit zu Nachverhandlungen (man spricht in diesem Fall von einem instabilen Kontrakt), so können diese auf verschiedenen Art und Weise durchgeführt werden, um so eine möglichst große Zahl an aufgetretenen Spannungen zu beseitigen. Eine komplette Neuverhandlung ist dabei unter Umständen auch nicht auszuschließen.
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