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Anti-Diskriminierung und Beziehungen zur Bürgergesellschaft
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Die Website der Europäischen Kommission zum Thema Bekämpfung von Diskriminierungen in der Europäischen Union. Diese Website wurde vom Referat Bekämpfung von Diskriminierungen bei der Generaldirektion Beschäftigung und Soziales eingerichtet und befasst sich mit allen Aspekten des Aktionsprogramms der Europäischen Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen (2001-2006) und der einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft. Die Website enthält außerdem Links und Informationen zu Agenturen und Stellen, die EU-weit sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern Informationen über ihre Rechte und Pflichten bei der Erlangung und Gewährleistung der Gleichbehandlung nach europäischem Recht zur Verfügung stellen.
Die von der Europäischen Gemeinschaft im Jahr 2000 eingeführten Rechtsvorschriften - die Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse und die Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - bieten den Bürgerinnen und Bürgern der Union einen gemeinsamen Mindestschutz gegen Diskriminierungen. Die Rechtsvorschriften sind die Antwort Europas auf die drohende Gefahr, die Diskriminierungen für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhang der Union darstellt; sie haben ihre Rechtsgrundlage in Artikel 13 des Vertrags von Amsterdam (1997). Dieser Artikel übertrug der Europäischen Gemeinschaft schließlich die Kompetenz für Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse/ethnischen Herkunft, der Religion/Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Orientierung.
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