Vor dem Kauf
Der Kauf einer Eigentumswohnung kann kostspielig und kompliziert werden. Bevor man ein - verbindliches - Angebot über das Objekt der Begierde stellt, sollten daher zahlreiche Grundinformationen abgeklärt sein:
Am besten schon vor der Wohnungssuche erkundigt man sich bei den Banken zu welchen Konditionen und bis zu welchem Betrag ein Kredit eingeräumt wird. Interessiert man sich konkret für eine Wohnung, sollte man jedenfalls ins Grundbuch und eventuell in den Bauakt der Baubehörde Einsicht nehmen.
Will man eine Wohnung kaufen, an der man größere Umbaumaßnahmen plant, empfiehlt es sich, vorher mit der zuständigen Baubehörde abzuklären, ob der geplante Umbau nach Baurechtlichen Vorschriften überhaupt möglich ist. Die Zustimmung eventueller übriger Eigentümer darf man nicht vergessen.
Das Kaufangebot
Stellt man ein Angebot, dass man die Wohnung kaufen will, sollte alles, was man mit dem Verkäufer bzw. Makler besprochen wurde, schriftlich fixiert werden. Sonst sind mündliche Zusagen später nicht beweisbar. Beispiel: Wurde eine Wohnung als "generalsaniert" beworben, so könnte man das folgendermaßen festhalten: "Der Verkäufer haftet dafür, dass diese Eigentumswohnung im Jahr xy generalsaniert wurde und dass dabei im Einzelnen folgende Arbeiten durchgeführt wurden: ..."
Eher nicht zu empfehlen ist es, fertige Angebotsformulare von der Verkäuferseite zu unterschreiben. Besser man formuliert sein Angebot selbst (oder durch eigenen Anwalt).
Quelle: Kronen Zeitung, 03.01.2004
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