Allgemein | Liegenschaftsrecht | Schenkung | Übergabe | Treuhandabwicklungen Das Grundbuch schafft klare Verhältnisse: Jeder weiß, wem was gehört. Aber wie man ins Grundbuch kommt, ist nicht jedermanns Sache. Es si?nd genaue Formvorschriften zu erfüllen, Unterschriften müssen beglaubigt werden und Urkunden im Original und beglaubigter Kopie vorgelegt werden. Unser Leistungsangebot: - Aufschließungsgebühren
- Baulandbestätigungen
- Überprüfung der Bebaubarkeit und Verbaubarkeit
- Überprüfung der Bau- und Benützungsbewilligung
- Grundbucheinsicht
- Einsichtnahme in die Urkundensammlung der Grundbuchsgerichte
- Formulieren des Vertragstextes
- Überwachung und Beurkundung der Vertragsunterzeichnung
- Eintragung bzw. Löschung Ihres Eigentumsrechtes im Grundbuch
- Vertretung vor Behörden (Magistrat, Grundverkehrsbezirkskommission, Finanzamt)
- Grundbücherliche Durchführung von Teilungsplänen
- Eintragung und Löschung von Dienstbarkeiten
- Lastenfreistellung aus dem finanzierten Kaufpreis
- Eintragung bzw. Löschung von Pfandrechten
- Treuhändige Verwaltung Ihres Kaufpreises
- Herstellung beglaubigter Grundbuchauszüge
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