Notar Dr. Schweinhammer
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15 Nov. 2024; 04:12
Testament & Erbe: Verlassenschaften
 

Allgemein | Testamente | Verlassenschaften

 

Keiner beschäftigt sich so viel und eingehend mit dieser rechtlichen Materie wie der Notar. Das hat seinen guten Grund: Der Notar ist von Amts wegen dafür zuständig. Im Auftrag des Bezirkgerichtes wickelt er alle Verlassenschaften ab. Folgende Fragen liegen innerhalb seiner Kompetenz:

  • Durchführung von Verlassenschaften als Gerichtskommissär - die Neuerungen ab 01.01.2005
  • Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen aufgrund von Vollmachten der Erben
  • Verbücherung von Liegenschaften aufgrund von Einantwortungsurkunde oder Amtsurkunde
  • Ausforschung von Erben
  • Versiegelung des Nachlassvermögens
  • Errichtung von Invetaren und Vermögensbekenntnissen
  • Beratung in Erbschaftssteuerangelegenheiten
  • Prüfung der Erbschaftssteuerbescheide