Sākums > Struktūra > Handbücher > Inhalte erstellen > Bestandsgarantie (GOE) eines facts festsetzen
Eksistē šī fakta jaunāka versija. (parādīt:)
Bestandsgarantie (GOE) eines facts festsetzen
 

Auf FCS-Plattformen gibt es die Möglichkeit die Funktion der Bestandgarantie (guarantee of existence = GOE) freizuschalten. In diesem Fall gibt es für BenutzerInnen die Möglichkeit, für facts Bestandsgarantien (GOE) zu vergeben. Ob ein fact über eine Bestandsgarantie verfügt, steht in der Metainformation. facts mit Bestandsgarantie können erst nach Ablauf dieser Garantie gelöscht werden. Bis dahin gibt es nur die Option facts auszublenden. (siehe -> Löschmöglichkeiten). Links zu ausgeblendeten facts bleiben erhalten!

Wenn Sie bei der Vorschau eines facts auf "publizieren" klicken, kommen Sie auf die unter Punkt 1-3 beschriebene Seite. Hier können Sie für Ihr fact eine Bestandsgarantie (GOE) vergeben.

(1) Wählen Sie eine der drei Optionen:
= 0: Der fact erhält keine Bestandsgarantie.
= date: Wählen Sie ein bestimmtes Datum.
= maximum: Der fact bleibt mindestens bis zum angegebenen GOE-Maximum erhalten. Dieses wird unter dem Titel der Seite angezeigt. Das GOE-Maximum wird vom pAdmin festgelegt und kann vom ihm jederzeit verlängert werden.

set_guarantee_user - 178507.4

(2) Checkbox an- oder ausklicken
checkbox - 178512.1Mit der Checkbox erlauben Sie anderen bearbeitungsberechtigten BenutzerInnen, die Bestandsgarantie dieser fact-Version zu verlängern. (-> siehe Bestandsgarantie (GOE) verlängern)

(3) Klicken Sie auf "publizieren >>"

<- zurück zu: Inhalte publizieren
Metainfo:
Autors: Astrid Holzhauser; Copyright: factline Webservices GmbH; Publicēja: Astrid Holzhauser (Astrid_H)
infoID: 178505.5 (...Arhīvs); Publicēts 21 Jan. 2005 17:06
 
Shortcuts:
 
Referers (9):