Funktion
Notare sind voll ausgebildete, erfahrene und geprüfte Juristen, die zur Erfüllung einer doppelten Funktion berufen sind:
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Garant für Rechtssicherheit: Notare werden nach strengen Kriterien und nur in begrenzter Zahl vom zuständigen Justizminister ernannt. Damit sind sie Träger eines öffentlichen Amtes: Sie genießen öffentlichen Glauben und sind von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, unparteiisch und objektiv zu sein. Deshalb ist bei einigen wichtigen Rechtsgeschäften die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben. Gleichzeitig sind notarielle Urkunden mit einer besonderen Beweiskraft vor Gerichten und Behörden ausgestattet.
- Rechtsdienstleister: Notare haben eine lange Ausbildungs- und Praxiszeit hinter sich, in der sie ihr Metier gründlich erlernt haben. Aufgrund dieser Erfahrung fungieren sie als sachkundige und kompetente Berater in vielen Rechtsfragen. Ihr Spektrum an Dienstleistungen ist umfangreich.
Standespflichten und Qualitäten
Sicherheit
Unabhängigkeit
Unparteilichkeit
Verschwiegenheit
cyberDOC - das modernste elektronische Urkundenarchiv
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